Privatversicherungen
Unfallversicherung – Absicherung, wenn nach einem Unfall etwas bleibt
Die gesetzliche Unfallversicherung greift im Wesentlichen bei Arbeits- und Wegeunfällen. Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit – dort setzt die private Unfallversicherung an.
Was ist eine private Unfallversicherung?
Die private Unfallversicherung zahlt, wenn nach einem Unfall dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen zurückbleiben. Die vereinbarte Leistung wird üblicherweise als Kapitalzahlung oder Unfallrente erbracht und ist nicht an einen Einkommensverlust gekoppelt.
Für wen ist sie sinnvoll?
- Kinder, die gesetzlich nur eingeschränkt abgesichert sind
- Berufstätige, die auch in der Freizeit abgesichert sein möchten
- Hausfrauen und Hausmänner ohne gesetzlichen Unfallschutz
- Menschen mit unfallträchtigen Hobbys
- Selbstständige ohne gesetzlichen Unfallschutz
- Personen im Rentenalter, für die eine Berufsunfähigkeitsabsicherung nicht mehr infrage kommt
Welche Leistungen können vereinbart werden?
Welche Leistungen konkret eingeschlossen sind, hängt vom gewählten Versicherungsschutz und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.
- Invaliditätsleistung als Einmalzahlung
- Unfallrente ab einem vereinbarten Invaliditätsgrad
- Leistungen für kosmetische Operationen oder Bergungskosten
- Sofortleistungen bei schweren Verletzungen
Worauf sollten Sie achten?
- Höhe der Versicherungssumme im Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf
- vereinbarte Gliedertaxe
- Mitwirkungsanteil von Krankheiten und Gebrechen
- Meldefristen nach einem Unfall
Typische Fehler
- Die Unfallversicherung wird als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung verstanden – sie leistet aber nur nach Unfällen, nicht bei Krankheit.
- Die Versicherungssumme ist zu niedrig gewählt.
- Änderungen im Beruf oder in der Freizeit werden nicht gemeldet.
Produktlösung: Unfallversicherung über die ARAG
Yannick Burger und sein Team beraten als Versicherungsagentur in der Ausschließlichkeit. Zum Thema Unfallversicherung besprechen wir die aktuell verfügbaren Produktlösungen. Maßgeblich sind die tatsächlich vereinbarten Leistungen anhand der jeweils gültigen Produkt- und Bedingungsinformationen – sachlich, ohne Versprechen und bezogen auf Ihre Situation.
Welcher konkrete Tarif und welcher Leistungsumfang passt, hängt von Ihrer persönlichen bzw. betrieblichen Ausgangslage ab. Die verbindlichen Angaben erhalten Sie in der Beratung und in den Vertragsunterlagen.
Beratung zu Unfallversicherung –
deutschlandweit, München und Rosenheim
Wir beraten deutschlandweit telefonisch oder per Microsoft Teams – und auf Wunsch persönlich vor Ort in München und Rosenheim. Ansprechpartner bleiben immer Yannick Burger und sein Team vom VersicherungsDoktor.
Der VersicherungsDoktor-Check
So gehen wir vor, wenn wir uns Ihren Versicherungsschutz gemeinsam ansehen.
Zuhören
Wir sprechen über die persönliche, familiäre oder betriebliche Situation.
Analysieren
Bestehender Versicherungsschutz und individueller Absicherungsbedarf werden betrachtet.
Erklären
Versicherungen und mögliche Risiken werden verständlich erklärt.
Absichern
Gemeinsam werden passende Lösungen für die jeweilige Situation besprochen.
Begleiten
Versicherungsschutz sollte regelmäßig überprüft werden, wenn sich Leben, Familie, Beruf oder Unternehmen verändern.
Häufige Fragen
Nein. Die meisten Berufsunfähigkeitsfälle entstehen durch Krankheiten. Die Unfallversicherung leistet nur bei Unfallfolgen und ist deshalb eine Ergänzung, kein Ersatz.
Der gesetzliche Schutz gilt im Wesentlichen für Schulweg und Schulbetrieb. In der Freizeit besteht diese Absicherung nicht.
Die Gliedertaxe legt fest, welcher Invaliditätsgrad für den Verlust oder die Funktionsbeeinträchtigung einzelner Körperteile angesetzt wird. Sie bestimmt maßgeblich die Höhe der Leistung.
Unfallversicherung besprechen
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns und klären die offenen Punkte im persönlichen Gespräch.