Die Hausratversicherung
Sie versichert bewegliche Gegenstände: Möbel, Kleidung, Elektronik, Geschirr, Teppiche. Sie ist für Mieter und Eigentümer gleichermaßen relevant.
Die Wohngebäudeversicherung
Sie versichert das Gebäude selbst: Mauern, Dach, fest verbaute Böden, Heizungsanlage, in der Regel auch fest eingebaute Sanitärobjekte. Sie ist Sache der Eigentümer.
Wo es in der Praxis unklar wird
Bei Unklarheiten hilft ein Blick in beide Verträge – idealerweise bevor ein Schaden eintritt.
- Einbauküchen – je nach Vertrag und Eigentumsverhältnis unterschiedlich zugeordnet
- Markisen, Photovoltaik und Anbauten
- Bodenbeläge: verklebt oder lose verlegt
Verfasst von Yannick Burger
Yannick Burger ist seit über 10 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und berät deutschlandweit telefonisch, per Microsoft Teams sowie vor Ort in München und Rosenheim.
- Bachelor of Insurance Management
- Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) – mit Auszeichnung abgeschlossen
- Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)
- Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO
- 15 absolvierte Fort- und Weiterbildungen
- Über 10 Jahre Beratungserfahrung, über 5.000 beratene Kunden
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Persönliche Versicherungsberatung in Rosenheim und München – deutschlandweit für Sie da.