Altersvorsorge
Der VersicherungsDoktor erklärt: betriebliche Altersvorsorge und Geschäftsführerversorgung
Betriebliche Altersvorsorge ist für Mitarbeitende ein Argument und für Arbeitgeber eine Pflicht. Für Geschäftsführungen gelten eigene Regeln – hier die wichtigsten Punkte.
Was betriebliche Altersvorsorge bedeutet
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wird ein Teil des Entgelts in eine Versorgungszusage umgewandelt oder der Arbeitgeber finanziert die Zusage selbst. Seit 2019 bzw. 2022 ist ein Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung verpflichtend, soweit Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.
Worauf Arbeitgeber achten sollten
- Durchführungsweg und Versorgungsordnung sauber dokumentieren
- Informations- und Beratungspflichten gegenüber Mitarbeitenden
- Verwaltung bei Eintritt, Austritt, Elternzeit und Gehaltsänderungen
- Haftungsfragen bei Zusagen an die Belegschaft
Was die Geschäftsführerversorgung unterscheidet
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer – insbesondere beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer – fallen häufig aus der gesetzlichen Rentenversicherung heraus. Für sie wird die Versorgung individuell gestaltet und muss steuerlich und arbeitsrechtlich sauber vereinbart sein.
So gehen wir vor
Yannick Burger und sein Team schauen sich bestehende Zusagen, die Versorgungsordnung und die Versorgungslücke an. Beraten wird deutschlandweit telefonisch oder per Microsoft Teams sowie vor Ort in München und Rosenheim. Als Versicherungsagentur in Ausschließlichkeit besprechen wir dabei die Produktlösungen der Alte Leipziger für betriebliche Altersvorsorge und Geschäftsführerversorgung.
Verfasst von Yannick Burger
Yannick Burger ist seit über 10 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und berät deutschlandweit telefonisch, per Microsoft Teams sowie vor Ort in München und Rosenheim.
- Bachelor of Insurance Management
- Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) – mit Auszeichnung abgeschlossen
- Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)
- Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO
- 15 absolvierte Fort- und Weiterbildungen
- Über 10 Jahre Beratungserfahrung, über 5.000 beratene Kunden
Versorgung im Betrieb besprechen
Persönliche Versicherungsberatung in Rosenheim und München – deutschlandweit für Sie da.